CNC-Fertigung, Konstruktion & Prototypenbau CNC-Maske

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

a.) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen K.H. Maske & Söhne GmbH („Maske“) und ihren Kunden („Kunde“) und gelten mit dem ersten Vertragsschluss zwischen Maske und Kunde als akzeptiert.
Sind die AGB Vertragsbestandteil geworden, so gelten sie auch für alle künftigen Verträge zwischen Maske und Kunde, ohne dass Maske in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des ersten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sofern die AGB nach Vertragsschluss geändert werden, gilt die geänderte Fassung für alle zukünftigen Verträge, wenn dem Kunden von Maske vor oder mit Vertragsabschluss in Textform die geänderte Fassung der AGB mitgeteilt wurde.

b.) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als Maske ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Eine Zustimmung von Maske gilt nur für den jeweiligen Einzelfall.

c.) Individuelle Vereinbarungen zwischen Maske und Kunde (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt
derartiger Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – die schriftliche Bestätigung von Maske maßgebend.

2. Vertragsschluss

a.) Alle Angebote von Maske sind freibleibend und unverbindlich.
Die Bestellung des Kunden auf ein solches freibleibendes und unverbindliches Angebot von
Maske gilt als verbindliches Vertragsangebot.
Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Maske berechtigt, das Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei Maske anzunehmen.
Die Vertragsannahme kann schriftlich (auch per email oder fax) erfolgen (Auftragsbestätigung)
oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.

b.) Sollte die Auftragsbestätigung von Maske von der Bestellung abweichen, ist Maske dieses vom Kunden unverzüglich mitzuteilen, so dass eine Klärung erfolgen kann, andernfalls gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als maßgebend für den Vertragsinhalt.

c.) Sollte der Kunde aus von Maske nicht zu vertretenden Umständen eine Bestellung stornieren und Maske mit der Stornierung einverstanden sein (Vertragsaufhebung), so wird damit eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Bestellwertes fällig, die der Kunde an Maske zu zahlen hat. In allen anderen Fällen der Stornierung (Kündigung, Rücktritt), richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Regeln.

3. Lieferumfang

a.) Maske produziert und liefert nach DIN- und ISO-Norm. Vom Kunden gewünschte Abweichungen davon müssen individuell vertraglich vereinbart werden.

b.) Für Maske ist die Lieferung einer Mengentoleranz von +/- 10% der bestellten Menge zulässig.

c.) Maske ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

d.) Die Verpackungskosten werden von Maske zu Selbstkosten separat in Rechnung gestellt.
Verpackungsmaterial (nur Kisten aus Holz) werden von Maske bei frachtfreier, unbeschädigter
Rückgabe in Höhe von 2/3 der dem Kunden dafür in Rechnung gestellten Verpackungskosten
vergütet.

e.) Maske fertigt Ausfallmuster nur ausnahmsweise gegen besondere Berechnung an; dies muss in jedem Einzelfall individuell vereinbart werden.

4. Lieferung

a.) Alle von Maske angegebenen Lieferzeiten, auch in allen Auftragsbestätigungen, sind unverbindliche Lieferzeiten. Maske wird sich bemühen, diese Lieferzeiten einzuhalten.

b.) Sollen für Maske verbindliche Lieferzeiten gelten, so muss dies in jedem Einzelfall ausdrücklich und unmissverständlich von Maske schriftlich (auch per email oder fax) dem Kunden bestätigt werden.
Sofern Maske eine verbindliche zugesagte Lieferzeit aus Gründen, die Maske nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird Maske den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtlich neue Lieferzeit mitteilen. Diese voraussichtlich neue Lieferzeit ist
dann unverbindlich.

c.) Maske liefert ab Werk; dies gilt auch für eine etwaige Nacherfüllung.

d.) Wünscht der Kunde einen Versand der Ware durch Maske (Versendungskauf), erfolgt dieser Versand auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Ohne bestimmte schriftliche Weisung durch den Kunden (auch per email oder fax) kann Maske die Art der Versendung (insbesondere Verpackung, Versandweg, Transporteur) nach eigenem Ermessen durchführen und sich dazu nach seiner Wahl Dritter bedienen.

5. Gefahrübergang

a.) Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der von Maske zu liefernden Ware geht automatisch auf den Kunden über, sobald die Ware das Betriebsgelände von Maske vertragsgemäß endgültig verlassen hat.

b.) Versendet Maske die Ware auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der von Maske zu liefernden Ware auf den Kunden über, sobald die Transportperson die Ware auf dem Betriebsgelände von Maske in Besitz genommen hat.

c.) Kommt der Kunde in Annahmeverzug (293 BGB), unterlässt er eine notwendige Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Maske berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens
einschließlich der Mehraufwendungen zu verlangen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

a.) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Nettopreise von Maske ab Werk ohne Berücksichtigung von Verpackungskosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.

b.) Alle Rechnungen von Maske sind fällig und zu zahlen nach erfolgtem Versand/Abholung der Ware innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung (Datum der Rechnung) mit 2% Skonto oder nach erfolgtem Versand/Abholung der Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung (Datum der Rechnung) und ohne Abzug von Skonto.

c.) Unabhängig davon ist Maske – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt wird Maske spätestens mit der Auftragsbestätigung erklären.

d.) Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeingangs bei Maske oder bei unbarer Zahlung das entsprechende Wertstellungsdatum auf dem Geldempfangskonto von Maske. Maske ist nicht verpflichtet Wechsel, Akzepte und Schecks zu akzeptieren.

e.) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Schuldnerverzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz (HGB oder BGB) zu verzinsen. Maske ist daneben berechtigt zur Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadenersatzes.

f.) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der entsprechende Anspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder von Maske anerkannt worden ist.

g.) Wird nach Abschluss des Vertrages zwischen Maske und Kunde erkennbar, dass der Anspruch von Maske aus dem Vertrag durch mangelnden Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) so ist Maske zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt (§ 321 BGB).

7. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

a.) Sämtliche Lieferungen von Maske erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn der Kunde seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Maske vorbehaltlos erfüllt
hat.
Bei einem bestehenden Kontokorrent (Geschäfte in laufender Rechnung) sichert das vorbehaltene Eigentum die entsprechende Saldoforderung von Maske.
Übersteigt der realisierbare Wert der von Maske dem Kunden gelieferten und wegen des
Eigentumsvorbehalts noch nicht in das Eigentum des Kunden übergegangener Waren
(Vorbehaltsware) die offenen Forderungen von Maske gegen den Kunden um mindestens 20%, so wird Maske auf ausdrückliches Verlangen desKunden aber nach Wahl von Maske auf den
Eigentumsvorbehalt an gelieferten Waren in der Weise verzichten, dass der realisierbare Wert der Vorbehaltsware die offenen Forderungen von Maske um höchsten 20% übersteigt.

b.) Der Kunde ist bis auf Widerruf durch Maske berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Maske verpflichtet sich, den Widerruf nicht zu erklären, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Maske gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt.
Der Kunde tritt hiermit seine sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an Maske ab, die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware – aus welchem Rechtsgrund auch immer – zustehen. Maske nimmt diese Abtretung an.
Der Kunde tritt hiermit ebenfalls seine gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen an Maske ab, die ihm wegen Zerstörung oder Verschlechterung der Vorbehaltsware gegen Dritte zustehen; dazu gehören auch die Ansprüche gegen Versicherer. Maske nimmt diese Abtretung an.
Diese Abtretungen sichern die gesamten Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit Maske.

c.) Der Kunde ist bis auf Widerruf durch Maske berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Maske verpflichtet sich, den Widerruf nicht zu erklären, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Maske gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt.
Erklärt Maske den Widerruf, ist der Kunde verpflichtet, Maske alle zum Einzug der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Maske kann in diesem Fall auch verlangen, dass der Kunde den Schuldnern der abgetreten Forderungen die Abtretung an Maske anzeigt.

d.) Der Kunde ist bis auf Widerruf durch Maske befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang – auch durch Dritte – zu verarbeiten/verbinden/vermischen (Verarbeitung). Maske verpflichtet sich, den Widerruf nicht zu erklären, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Maske gegenüber nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt.
Findet eine Verarbeitung der Vorbehaltsware statt, gilt Maske als Hersteller der entstehenden Erzeugnisse und wird Eigentümer dieser Erzeugnisse (§§ 946ff BGB). Bleiben bei einer Verarbeitung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwirbt Maske das Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.
Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

e.) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden.

f.) Der Kunde hat Maske unverzüglich schriftlich (auch per email oder fax) zu benachrichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass ein Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware droht (z.B. Pfändung) oder wenn ihm bekannt wird, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden gestellt wurde.

g.) Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Eigentum von Maske hinzuweisen und Maske unverzüglich zu benachrichtigen.

h.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Forderung, ist Maske berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Ein Herausgabeverlangen von Maske beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Ein Rücktritt ist von Maske gesondert zu erklären.
Verlangt Maske die Herausgabe der Vorbehaltsware kann Maske die Vorbehaltsware auch beim Kunden abholen oder durch Dritte abholen lassen. Der Kunde gestattet Maske oder einem von Maske beauftragten Dritten bereits jetzt zu diesem Zweck das Betreten seiner Geschäfts- und Lagerräume.

8. Sachmängelhaftung

a.) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Im Falle des Versendungskaufs hat die Prüfung unverzüglich nach Anlieferung der Ware am Anlieferungsort zu erfolgen.
Mängelrügen sind Maske unverzüglich nach erfolgter Prüfung schriftlich (auch email oder fax) mitzuteilen. Eine Mängelrüge ist jedenfalls dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie Maske 14 Tage oder später nach Erhalt der Ware/Anlieferung zugeht.
Unterlässt der Kunde die Prüfung der Ware und/oder erfolgt die Mängelrüge nicht unverzüglich, gilt die gelieferte Ware als vertragsgemäß. Dies gilt nicht für Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Prüfung nicht erkennbar sind.

b.) Maske haftet nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.

c.) Ist die von Maske gelieferte Ware mangelhaft und haftet Maske für diesen Mangel, kann Maske zunächst wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) geleistet wird, wobei das Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, für Maske unberührt bleibt.
Maske ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde die fällige Rechnung für die gelieferte mangelhafte Ware bezahlt. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Rechnungsbetrages zurückzubehalten.

d.) Der Kunde hat Maske die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware nach den gesetzlichen Vorschriften an Maske zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau einer mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau einer mangelfreien Sache, wenn Maske ursprünglich nicht zu einem Einbau verpflichtet war.

e.) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu
setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem
unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

f.) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der nachstehenden Ziffer 9 und sind im Übrigen
ausgeschlossen.

9. Sonstige Haftung

a.) Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt und soweit zwischen dem Kunden und Maske individuell vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, haftet Maske nach den gesetzlichen Vorschriften.

b.) Auf Schadensersatz haftet Maske – aus welchem Rechtsgrund auch immer – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Maske, vorbehaltlich gesetzlicher
Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung)

nur a) bei Verbrauchergeschäften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.) In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus dem vorstehenden Abs. b ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Maske nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

a.) Erfüllungsort und Ort der Nacherfüllung für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz von
Maske.

b.) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ebenfalls der Sitz von Maske, soweit nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgegeben wird. Maske ist jedoch berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

c.) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt.

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